Ein Service von Fairlift Treppenlifte GmbH
Ein Treppenlift ist eine wertvolle Investition in Barrierefreiheit und selbstbestimmtes Wohnen. Doch die Anschaffungskosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Zum Glück gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, mit denen Sie die finanzielle Belastung deutlich reduzieren können.
Von Zuschüssen der Pflegekasse über Fördermittel der KfW-Bank bis hin zu steuerlichen Entlastungen – wir zeigen Ihnen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie nutzen können und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Mit den richtigen Förderungen lässt sich ein Treppenlift oft deutlich günstiger finanzieren. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die maximale Förderung erhalten.
Die Pflegekasse fördert Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts, um die Mobilität im eigenen Zuhause zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auf der offiziellen Seite der Pflegeversicherung.
Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden! Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag des Anbieters.
Die KfW-Förderbank unterstützt barrierefreie Umbauten mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Dazu zählt auch die Finanzierung eines Treppenlifts.
Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website der KfW-Förderbank.
Die Mittel sind begrenzt, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau an. Diese Zuschüsse können eine wertvolle Ergänzung zur Pflegekassen- oder KfW-Förderung sein.
Informationen erhalten Sie bei der Förderbank Ihres Bundeslandes, z. B. der NRW.BANK oder der IB.SH in Schleswig-Holstein.
Wenn eine Mobilitätseinschränkung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, können die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen die Kosten für einen Treppenlift übernehmen.
Informationen zu den genauen Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Unfallkasse.
Die Deutsche Rentenversicherung kann die Kosten für einen Treppenlift übernehmen, wenn dieser für die berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Die Kosten für einen Treppenlift können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist, lassen sich die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Hilfsmitteln wie Treppenliften finden Sie in den Informationen des Bundesfinanzministeriums.
Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Fachberater oder Ihrer Pflegekasse zu den richtigen Schritten beraten.
Um die maximale finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift zu erhalten, sollten Sie bei der Antragstellung strategisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
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