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Förderungen für Treppenlifte:
Alle Zuschüsse auf einen Blick

Ein Treppenlift ist eine wertvolle Investition in Barrierefreiheit und selbstbestimmtes Wohnen. Doch die Anschaffungskosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Zum Glück gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, mit denen Sie die finanzielle Belastung deutlich reduzieren können.

Von Zuschüssen der Pflegekasse über Fördermittel der KfW-Bank bis hin zu steuerlichen Entlastungen – wir zeigen Ihnen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie nutzen können und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Mit den richtigen Förderungen lässt sich ein Treppenlift oft deutlich günstiger finanzieren. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die maximale Förderung erhalten.

Pflegekasse:
Zuschüsse für Treppenlifte

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse fördert Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts, um die Mobilität im eigenen Zuhause zu erhalten.

  • Förderhöhe: Pro pflegebedürftiger Person können bis zu 4.180 € beantragt werden.
  • Mehrfachförderung: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, summieren sich die Zuschüsse – bis zu 16.720 € für vier Personen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auf der offiziellen Seite der Pflegeversicherung.

WICHTIG:

Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden! Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag des Anbieters.

KfW-Förderbank:
Finanzielle Unterstützung für barrierefreien Umbau

Barrierefrei und altersgerecht umbauen

Die KfW-Förderbank unterstützt barrierefreie Umbauten mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Dazu zählt auch die Finanzierung eines Treppenlifts.

Welche KfW-Förderungen gibt es?

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)

  • Zuschuss bis zu 6.250 € für den Einbau eines Treppenlifts
  • Einmalige Förderung, keine Rückzahlung erforderlich

KfW-Darlehen Altersgerecht Umbauen (159)

  • Zinsgünstiges Darlehen für größere Umbaumaßnahmen
  • Flexible Rückzahlungsmodalitäten

Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website der KfW-Förderbank.

WICHTIG:

Die Mittel sind begrenzt, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Förderbanken der Bundesländer:
Regionale Zuschüsse für Treppenlifte

Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau an. Diese Zuschüsse können eine wertvolle Ergänzung zur Pflegekassen- oder KfW-Förderung sein.

Individuelle Förderprogramme:

  • Die Förderhöhe und Bedingungen variieren je nach Bundesland
  • Zuschüsse können für Treppenlifte, Türverbreiterungen oder andere barrierefreie Maßnahmen beantragt werden

Informationen erhalten Sie bei der Förderbank Ihres Bundeslandes, z. B. der NRW.BANK oder der IB.SH in Schleswig-Holstein.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen

Wenn eine Mobilitätseinschränkung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, können die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen die Kosten für einen Treppenlift übernehmen.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Die Mobilitätseinschränkung muss durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht worden sein
  • Der Treppenlift muss zur Wiederherstellung oder Sicherung der Erwerbsfähigkeit beitragen

Informationen zu den genauen Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Unfallkasse.

Deutsche Rentenversicherung:
Treppenlift-Förderung für berufliche Wiedereingliederung

Die Deutsche Rentenversicherung kann die Kosten für einen Treppenlift übernehmen, wenn dieser für die berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Der Treppenlift muss zur beruflichen Wiedereingliederung notwendig sein
  • Es müssen mindestens 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Steuerliche Absetzbarkeit:
Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für einen Treppenlift können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist, lassen sich die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung:

  • Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt
  • Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten durch Rechnungen und Zahlungsbelege

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Hilfsmitteln wie Treppenliften finden Sie in den Informationen des Bundesfinanzministeriums.

Tipps zur Antragstellung
für Treppenlift-Förderungen

TIPP:

Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Fachberater oder Ihrer Pflegekasse zu den richtigen Schritten beraten.

Um die maximale finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift zu erhalten, sollten Sie bei der Antragstellung strategisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Frühzeitig informieren

  • Sammeln Sie alle notwendigen Informationen zu Fördermöglichkeiten und bereiten Sie die Anträge rechtzeitig vor.
  • Prüfen Sie, welche Voraussetzungen für die jeweiligen Zuschüsse gelten.

Angebote einholen

  • Legen Sie Ihrem Antrag mehrere Kostenvoranschläge von Treppenlift-Anbietern bei, um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, um das beste Angebot zu finden.

Vor dem Kauf beantragen

  • WICHTIG: Die meisten Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn der Antrag vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts gestellt wird.
  • Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht berücksichtigt.

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